Die nachfolgenden Informationen wurden von uns ausführlich für Sie recherchiert, es handelt sich um rein informatorische Angaben, nicht um Rechtsauskünfte. Für die Angaben kann daher keine Haftung übernommen werden.
Der Haus-/Wohnungskauf:
Grundsätzlich unterliegen Immobilienverträge in Italien dem italienischen Recht. Wenn Sie Ihre „Traumimobilie“ gefunden haben, vollzieht sich die Kaufabwicklung in zwei Schritten:
1) Käufer und Verkäufer schließen einen so genannten Contratto preliminare oder Compromesso (Vorvertrag) ab. Dies ist ein privatschriftliches, nicht notarielles Dokument, das wichtige Vertragsbedingungen wie Kaufpreis, Grundstücksgröße, Lage, etc. enthält. Bei Unterzeichnung des Vorvertrages zahlen Sie in der Regel 20% - 50% der Kaufsumme in Form eines bankbestätigten Schecks oder einer Überweisung. Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen muß seit September 2006 bereits dieser Compromesso im Uffico del Registro registriert werden. Die Kosten hierfür berechnen sich nach der Vorvertragssumme. Die Anzahlung aus dem Compremesso ist als Sicherheit für die Einhaltung des Vertrages beider Parteien zu werten. Sollten Sie von Ihren Kaufabsichten Abstand nehmen, so hat der Verkäufer das Recht Ihre Anzahlung als Vertragsstrafe zu behalten. Gleichermaßen gilt: Will der Verkäufer von seinen Verkaufsabsichten zurücktreten, so muß er Ihnen zusätzlich zu Ihrer Anzahlung nochmals die gleiche Höhe der Summe erstatten.
2) Der Abschluß des notariellen Kaufvertrages: Für vertragliche Angelegenheiten in Italien benötigen Sie eine persönliche Steuernummer in Italien. Bei der Beschaffung der persönlichen Steuernummer können Ihnen unsere Partneragenturen vor Ort behilflich sein. Sollten sie der italienischen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtig sein, ist die Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers am Notartermin ebenso vorgeschrieben wie die Anwesenheit zweier Zeugen. Den Kontakt zu geeigneten Dolmetschern halten die Notare vor. Bevor der Notarvertrag (ato rogito oder atto notarile di compravendita) zustande kommt, ist es die Aufgabe des Notars die Immobilie unter anderem auf folgende Punkte hin zu überprüfen.
• Eintragung des Verkäufers als bisheriger Eigentümer
• Registrierung des Grundstückes im Immobilienregister
• Eventuelle Hypotheken
• Vorkaufsrechte Dritter oder andere eingetragene Rechte
Als Erwerber sollten Sie über die mit dem Hauskauf in Zusammenhang stehende Kosten natürlich informiert sein. Bei Abschluß des notariellen Vertrages wird sofort die gesamte Kaufsumme - abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung - häufig in Kombination aus Bankscheck und bar fällig. Mit Unterzeichnung des Vertrages durch beide Vertragsparteien und Zahlung erfolgt somit, im Gegensatz zu Deutschland, der unmittelbare Eigentumserwerb.
Außer der Kaufsumme, die Sie als Käufer dem Verkäufer zu zahlen haben, fallen noch folgende „Nebenkosten“ an:
• Notarkosten (ca. Euro 1.500)
• Kosten für den vereidigten Übersetzer (sofern nötig – ca. Euro 400)
• Grunderwerbsteuer ( siehe auch Rubrik Steuern/Recht unserer Webpage)
• Provision des Immobilienmaklers (bereits bei Abschluss des Vorvertrages)